Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
IT Dienstleistungen Josef Kroll
1. Allgemeines
1.1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von IT Dienstleistungen Kroll.
1.2. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil.
1.3. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen von IT Dienstleistungen Kroll bedürfen der Schriftform.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1. Angebote von IT Dienstleistungen Kroll sind unverbindlich.
2.2. Mündliche und telefonische Vereinbarungen, Angebote oder Zusagen bedürfen zu ihrer Gültigkeit stets der schriftlichen Bestätigung von IT Dienstleistungen Kroll. Solange verstehen sie sich als frei bleibend und unverbindlich.
2.3. Die ausdrückliche Zusicherung von Eigenschaften bedarf der schriftlichen Bestätigung durch IT Dienstleistungen Kroll.
2.4. Der Umfang der von IT Dienstleistungen Kroll zu erbringenden Leistungen wird allein durch die schriftlichen Verträge festgelegt. Es gelten ergänzend diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.5. IT Dienstleistungen Kroll behält sich durch die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingter Abweichungen von den Angebotsunterlagen bzw. von der Auftragsbestätigung vor.
3. Preise und Zahlung
3.1. Die Preise eines Angebotes sind unverbindlich.
3.2. In Ermangelung anderer Vereinbarungen gelten die in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste von IT Dienstleistungen Kroll aufgeführten Stundensätze und Anfahrtspauschalen.
3.3. Dienstleistungen bei Privatkunden sind unmittelbar nach Leistungserbringung bar zu bezahlen. Andere Vereinbarungen sind insbesondere bei Folgeaufträgen möglich. Geschäftskunden wird ein Zahlungsziel von 14 Tage nach Rechnungslegung eingeräumt.
3.4. Wird das Zahlungsziel überschritten, hat der Auftraggeber/Käufer bankübliche Zinsen für Überziehungskredite, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3.5. Für jede Mahnung wird eine pauschale Gebühr von 5 Euro erhoben mit Ausnahme der Erstmahnung.
3.6. Entsteht wegen einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung oder wegen sonstiger vom Auftraggeber verursachten Umstände IT Dienstleistungen Kroll ein zusätzlicher Aufwand an Arbeits-, Wege- oder Bearbeitungszeit, so wird dieser Aufwand vom Auftraggeber zu den bei IT Dienstleistungen Kroll üblichen Sätzen vergütet. Gleiches gilt, soweit Mängel der von IT Dienstleistungen Kroll zu erbringenden Leistungen durch vom Auftraggeber zu vertretenden Umstände, insbesondere durch Fehler in Unterlagen oder Daten, die IT Dienstleistungen Kroll vom Auftraggeber für die Erbringung der Leistung erhalten hat, verursacht sind.
3.7. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Vertragspartner nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Der Auftraggeber kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig sind.
4. Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel
4.1. Gewährleistungsrechte verjähren innerhalb eines Jahres. Ist der Auftraggeber Verbraucher i.S.v. § 13 BGB, beträgt die Gewährleistungsfrist im Falle des Verkaufs von Neuwaren 2 Jahre, bei gebrauchten Sachen 1 Jahr, im Falle des Schadensersatzes und im Falle von Werk- bzw. Dienstverträgen durchweg ein Jahr.
4.2. Der Auftraggeber unterstützt IT Dienstleistungen Kroll bei der Mängelbeseitigung und stellt insbesondere alle für die Mängelbeseitigung notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung.
4.3. Soweit IT Dienstleistungen Kroll namens und im Auftragdes Auftraggebers Waren (insb. Hard- und Software) erwirbt, übernimmt IT Dienstleistungen Kroll hierfür keine Gewährleistung. IT Dienstleistungen Kroll tritt lediglich als Stellvertreter des Auftraggebers auf. Dieser hat sich bei Mangelhaftigkeit an den Verkäufer der Waren zu wenden.
4.4. IT Dienstleistungen Kroll haftet auch nicht für die Eignung der Waren für den vom Auftraggeber in Aussicht genommenen Zweck.
4.5. Stellt sich heraus, dass vom Anwender angeforderte und von IT Dienstleistungen Kroll erbrachte Leistungen nicht infolge einer Pflichtverletzung von IT Dienstleistungen Kroll erforderlich wurden, so hat der Anwender diese Leistungen zu vergüten und die IT Dienstleistungen Kroll entstandenen Kosten zu erstatten. IT Dienstleistungen Kroll wird bei der Berechnung die jeweils gültigen Stunden und Reisekostensätze zugrunde legen.
5. Haftung
5.1. IT Dienstleistungen Kroll haftet uneingeschränkt für eigenen Vorsatz und eigene grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung beruhen, die IT Dienstleistungen Kroll, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben. Für sonstige schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet IT Dienstleistungen Kroll, gleich aus welchem Rechtsgrund, dem Grunde nach. Unberührt bleibt das gesetzliche Rücktrittsrecht des Vertragspartners, jedoch haftet IT Dienstleistungen Kroll im Übrigen nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens bzw. der typischerweise vorhersehbaren Aufwendungen.
5.2. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
5.3. Soweit IT Dienstleistungen Kroll nach Ziffer 2 haftet, ist die Haftung auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung von IT Dienstleistungen Kroll beschränkt.
5.4. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von IT Dienstleistungen Kroll.
6. Datenverantwortung
6.1. IT Dienstleistungen Kroll haftet nicht für Schäden, soweit der Anwender deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen - insbesondere Programm- und Datensicherung - hätte verhindern können. IT Dienstleistungen Kroll verpflichtet sich, alle technischen Maßnahmen zu ergreifen, die den möglichen Datenerhalt sicherstellen. Der Auftraggeber trägt jedoch die Verantwortung für die Datensicherheit.
6.2. Sind besondere Maßnahmen bei der Datensicherung notwendig, so sind diese schriftlich mit der Auftragserteilung zu vereinbaren.
6.3. Das Transportrisiko trägt der Auftraggeber.
7. Software und Lizenzierung
7.1. IT Dienstleistungen Kroll weist den Auftraggeber auf die Lizenz- und Kostenpflichtigkeit einer Software hin, der Auftraggeber ist jedoch verpflichtet, sich um die Lizenzierung der von ihm genutzten Software selbst zu kümmern. IT Dienstleistungen Kroll ist ausdrücklich nicht dafür verantwortlich, Lizenzen zu prüfen.
8. Zugänglichkeit vor Ort
8.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zu reparierenden Geräte frei zugänglich zu halten. IT Dienstleistungen Kroll haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Aufstellung der Geräte verursacht werden.
9. Teilwirksamkeit
9.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrags oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen berühren den Bestand des Vertrags oder der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
10.1. Gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Frankfurt am Main.
10.2. Für die Beziehungen zwischen den Parteien gilt deutsches Recht.
Stand 01/2013
Impressum
IT Dienstleistungen
Josef Kroll
Friedhofstr. 76
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Mob. +49 172 1305521
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